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5. Können alle Schülerinnen und Schüler integriert werden?

Nein. Sonderschulen wird es weiterhin geben. Aber: Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration betroffener Kinder und Jugendlicher in die Regelschule (BehiG, Art. 20, Abs. 2). Zur bundesgerichtlichen Praxis dazu vgl. Ausführungen zu Frage 2.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Sonderpädagogik präzisiert, dass integrative Lösungen separierenden Lösungen vorzuziehen sind, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes oder des Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes und der Schulorganisation (Art. 2, Bst. b). Die Festlegung der Schulungsform eines Kindes oder Jugendlichen mit Behinderung wird immer im Einzelfall mit einem standardisierten Verfahren abgeklärt. Musste in der Vergangenheit die Integration begründet werden, muss heute begründet werden, weshalb der Besuch einer Sonderschule der Integration vorgezogen wird.

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