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Sonderschulen oder Sonderklassen

Einige Kinder oder Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf besuchen voll- oder teilzeitlich:

  • Sonderschulen: Eine Sonderschule gehört zur obligatorischen Bildungsstufe und ist auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die aufgrund des standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs oder eines vergleichbaren Verfahrens ausgewiesenen Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Sie untersteht einem kantonalen Bewilligungsverfahren. Sie kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.

oder

  • Sonderklassen: Sonderklassen nehmen eine reduzierte Anzahl Lernender auf, deren Entwicklung gefährdet ist oder die dem Unterricht in der Regeklasse aufgrund ihrer Schwierigkeiten (z.B. Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten) aller Wahrscheinlichkeit nach nicht werden folgen können. Sonderklassen gehören zur Regelschule. Die Überweisung der Lernenden an Sonderklassen erfolgt meistens durch eine individuelle Diagnostik.