Barrierefreiheit und Accessibility-Richtlinien
Wenn Menschen gar nicht oder nur mit Mühe und grossem Aufwand digitale Informationen wahrnehmen und verstehen können, dann sind sie benachteiligt und ihre Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen ist erschwert. Das kann der Fall sein, wenn eine Funktionseinschränkung, zum Beispiel im visuellen, auditiven oder kognitiven Bereich, sich auf die Aufnahme und Verarbeitung von Informationen auswirkt. In Bezug auf die Bedienung von ICT spielt auch die motorische Funktionsfähigkeit eine wichtige Rolle. Deshalb sollten die ICT für alle Menschen «barrierefrei» zugänglich sein.
Die Accessibility umfasst die Initiativen und Massnahmen, mit denen der Zugang aller Menschen zu den Informations- und Kommunikationstechnologien erreicht werden soll. Es geht um die Beseitigung technischer, rechtlicher und anderer «Barrieren», welche bestimmten Menschen die Nutzung von ICT erschweren. Dazu zählen insbesondere Menschen mit Behinderung und ältere Menschen.
Die gesetzliche Verankerung der digitalen Barrierefreiheit als eine der Hauptvoraussetzungen für die Realisierung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat dazu geführt, dass diese Thematik von mehreren privaten und staatlichen Organisationen behandelt wird. Die Sensibilisierung der Dienstleistungsanbietenden im Bereich ICT und die Entwicklung von Standards und Richtlinien für die Sicherstellung der Barrierefreiheit stehen im Zentrum der Bemühungen – wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.