Die zahlreichen Anfragen für Beratung sowie die Anfragen für Referate deuten auf den anhaltenden Klärungsbedarf in Bezug auf die Umsetzung des Nachteilsausgleichs hin. Überdies hat das SZH den Auftrag von der EDK, «ein gemeinsames Verständnis» diesbezüglich herzustellen und «Fragen zum Nachteilsausgleich auf allen Bildungsstufen (0-20 Jahre) in den zuständigen nationalen oder (inter-) kantonalen Netzwerken, Gremien und Fachkonferenzen» zu diskutieren und beantworten.
Im Berichtsjahr hat das SZH ihre Website zum Thema Nachteilsausgleich aktualisiert und mit Informationen für alle Bildungsstufen erweitert. Ausserdem wurden die häufig gestellten Fragen der Ratsuchenden in den Referaten zum Thema Nachteilsausgleich und/oder inklusive Bildung erörtert.
Olga Meier-Popa und Géraldine Ayer