EDK: Vernehmlassung über die Verordnung zur intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen
Der Bundesrat hat Ende Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV) eröffnet. Der Entwurf stützt sich inhaltlich auf die beschlossenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) und legt die Berechnung der Pauschalen, die Aufsichtsmodalitäten sowie bestimmte datenschutzrechtliche Bestimmungen für die intensive Frühintervention (IFI) fest. Mit der IFIAV endet der Pilotversuch und die Beteiligung der Invalidenversicherung (IV) an den Kosten der IFI wird über das Jahr 2026 hinaus geregelt.