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Ständerat: Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderung
Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind». Von dieser Diskriminierung sind in der Schweiz rund 16'000 Personen betroffen. Der Ständerat hat am 15.09.2025 mit 29 zu 13 Stimmen für die Änderung des Artikels gestimmt. Der Nationalrat hatte bereits im Mai 2025 zugestimmt.
 
 
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