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10 Jahre UN-BRK in der Schweiz
Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit dem 15.05.2014 in Kraft. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Wo stehen wir zehn Jahre später? Stimmt es, dass alle über die BRK reden, aber niemand sie in die Tat umsetzt? Wie und in welchem Umfang ist die Schweiz dieser Verpflichtung nachgekommen? Was muss noch umgesetzt werden, um diese Rechte zu verwirklichen?
Am 13. Schweizer Kongress für Heilpädagogik (2024) ziehen wir Bilanz und befassen uns mit Zukunftsperspektiven. 
 
 
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