Recht auf Nachteilsausgleich gilt auch in der Berufslehre
Das Verwaltungsgericht St. Gallen heisst die Beschwerde eines KV-Lernenden mit Dyslexie gut, dem ein Zeitzuschlag für Prüfungen in der Berufsschule verweigert wurde. Bereits im vergangenen Mai verzeichnete Inclusion Handicap im Fall von Marion Vassaux einen Etappensieg beim Nachteilsausgleich für den Numerus clausus. Die beiden Urteile sind ein wichtiges Statement für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.