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Sehbehinderung kein Hindernis für Lehrer:innenberuf
Die Pädagogische Hochschule Zürich verweigerte einer Frau mit starker Sehbehinderung die Zulassung zum Studium zur Primarlehrerin. Dagegen legte die Frau mit Unterstützung von we claim Rekurs ein. Nun hält die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen klar fest: Eine starke Sehbehinderung führt nicht dazu, dass die gesundheitliche Eignung für den Lehrer:innenberuf nicht gegeben ist. Die Nichtzulassung durch die PH Zürich erfolgte deshalb zu Unrecht.
 
 
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