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9. Welche Vorgehensweisen gibt es, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten?

Die Vorgehensweisen, um Massnahmen des Nachteilsausgleichs zu erhalten, sind je nach Kanton bzw. zwischen Schul- und Berufsbildung unterschiedlich. In der Regel sollte sich die betroffene Person an die Direktion der jeweiligen Schule oder Ausbildungsinstitution respektive an die verantwortlichen kantonalen Behörden (Erziehungswesen oder Berufsbildung) wenden. Diese können die Person bei ihrem Vorhaben der Antragstellung auf Nachteilsausgleich unterstützen. Die Gesuche beinhalten Dokumente wie:

  • Gutachten einer fachkundigen Instanz (Arzt, Schulpsychologischer Dienst usw.), welches die Art und das Ausmass der Behinderung/Störung beschreibt
  • Bestätigung des Besuchs einer Therapie (Legasthenie, Dyskalkulie)
  • Begründung und Präzisierung der Art und der Reichweite der verlangten Anpassung

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