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ZH: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sollen so weit wie möglich selbst bestimmen können, wie, wo und von wem sie betreut und begleitet werden. Die Grundlage dazu wird mit dem neuen Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung geschaffen, das der Regierungsrat auf Antrag der Sicherheitsdirektion zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat. Die Vorlage wurde im Rahmen eines bei Betroffenen, Verbänden und Institutionen breit abgestützten Projekts durch das Kantonale Sozialamt erarbeitet. Als Basis diente ein Bericht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zur Subjektfinanzierung.
 
 
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