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BSV: Rechtsgrundlage der IV für die Vergütung von medizinischen Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen geklärt  
Die Verordnung zur Invalidenversicherung schreibt seit 2022 vor, dass sich die IV bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen für die Untersuchung und Behandlung von Geburtsgebrechen bei Kindern an die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) der obligatorischen Krankenversicherung hält. Ziel dieser neuen Bestimmung ist, die wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Behandlung von Geburtsgebrechen zu gewährleisten. Abklärungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) haben nun ergeben, dass die gesetzliche Grundlage für diese Vorschrift ungenügend ist. Darum soll die IV-Verordnung so rasch wie möglich geändert werden und im Einzelfall ausdrücklich auch Leistungen und Preise vorsehen, die von der MiGeL abweichen
 
 
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